Veranstaltung: | Mitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Nikita Krupka |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.12.2016, 00:10 |
A13: Voten
Antragstext
Füge ein §7
Grundsatz, Begriffsbestimmung
Gremien der GRÜNEN JUGEND Duisburg können Kandidaturen für Ämter und
Mandate in anderen Organisationen, insbesondere der Partei BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN Kreisverband Duisburg politisch unterstützen (Votum).
Ein Votum enthält die Aussage, dass die unterstützte Kandidatur im
Interesse der GRÜNEN JUGEND Duisburg liegt, insbesondere dass
die/der Kandidat*in geeignet ist, die politischen Ziele und
Vorstellungen der GRÜNEN JUGEND Duisburg in dem Gremium, für das
sie/er kandidiert, voranzubringen oder umzusetzen. Ein Votum
berechtigt die/den Kandidat*in, es bei ihrer/seiner Bewerbung
anzuführen und damit zu werben. Darüber hinaus berechtigt und
verpflichtet es niemanden.
Voraussetzungen
Um ein Votum können sich alle bewerben, die das 28. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben. Sie sollten Mitglieder der GRÜNEN JUGEND
Duisburg sein. Es können Voten für alle Gremien der Partei BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN Kreisverband Duisburg, aber auch anderer
Organisationen, die den politischen Vorstellungen der GRÜNEN JUGEND
Duisburg nahe stehen, vergeben werden.
Vergabeverfahren
Voten können von der Mitgliederversammlung vergeben werden, nicht
jedoch vom Vorstand. Es liegt in der Verantwortung der/des
Kandidat*in, sich um ein Votum zu bemühen. Die Vergabe eines Votums
ist nur nach Ankündigung eines entsprechenden Punktes in der
Tagesordnung möglich. Die Votenvergabe erfolgt in der Regel offen.
Es muss jedoch auf Antrag eine geheime Abstimmung durchgeführt
werden. Es wird zu Anfang des jeweiligen Tagesordnungspunktes durch
die Mitgliederversammlung beschlossen, wie viele Voten vergeben
werden. Wird mehr als ein Votum vergeben, gilt die Mindestparität.
Abstimmungsverfahren
Liegt nur eine Bewerbung vor, muss im ersten Wahlgang die absolute
Mehrheit der Stimmen erreicht werden. Liegen mehrere Bewerbungen für
die gleiche Position vor, so erhält das Votum der oder diejenige,
die/der die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht. Gelingt dies bei
der ersten Abstimmung niemandem, findet eine zweite Abstimmung
zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Durchgang die
jeweils meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Das Votum
erhält diejenige/derjenige, die/der die absolute Mehrheit der
Stimmen auf sich vereinigt. Gelingt dies keiner/keinem der
Bewerber*innen, so findet eine dritte Abstimmung statt. An ihr nimmt
nur diejenige/derjenige teil, die/der bei der vorangegangenen
Abstimmung die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte. Erhält
er/sie die absolute Mehrheit der Stimmen im dritten Durchgang nicht,
so gilt das Votum als GRÜNE JUGEND Duisburg verweigert. Liegen
lediglich zwei Bewerbungen für eine Position vor, so entfällt der
erste Abstimmungsdurchgang.
Begründung
Möglichkeit für Voten innerhalb der Satzung schaffen.