Veranstaltung: | Mitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Nikita Krupka |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.12.2016, 23:38 |
A6: Mitgliedsantrag
Antragstext
Ersetze §3 (3)
Die Mitgliedschaft muss schriftlich bei einer Gliederung der Grünen Jugend
oder bei Bündnis 90/Die Grünen beantragt werden. Gegen die Zurückweisung
des Antrags kann das Schiedsgericht der Grünen Jugend NRW angerufen
werden.
durch §3 (3)
Die Mitgliedschaft muss schriftlich bei einer Gliederung der GRÜNEN JUGEND
oder bei einer Gliederung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt
werden.Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen
ihre Mitgliedschaft bei der GRÜNEN JUGEND Duisburg beantragen.
§3 (4)
Über Aufnahme entscheidet der jeweilige Vorstand. Dieser kann den
Aufnahmeantrag innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen nach Eingang des
Antrags zurückweisen. Eine Zurückweisung ist der/dem Bewerber*in
schriftlich zu begründen. Ist die Frist von vier Wochen verstrichen, ohne
dass der jeweilige Vorstand den Mitgliedsantrag zurückgewiesen hat, gilt
die/der Antragssteller*in als aufgenommen.
§3 (5)
Der Vorstand der GRÜNEN JUGEND Duisburg hat die Ablehnung eines an ihn
gerichteten Aufnahmeantrages der nächsten Mitgliederversammlung
mitzuteilen. Gegen diese Ablehnung kann der/die Bewerber*in bei der
zuständigen Mitgliederversammlung Einspruch einlegen. Die
Mitgliederversammlung entscheidet mit der Mehrheit der gültigen Stimmen.
und §3 (6)
Gegen die Zurückweisung eines Aufnahmeantrags an den Landesvorstand kann
die/der Bewerber*in beim Landesschiedsgericht Einspruch einlegen. Das
Bundesschiedsgericht der GRÜNEN JUGEND ist in den Fragen der
Mitgliedschaft letzte Berufungsinstanz.
mache §3 (4) zu §3 (7), §3 (5) zu §3 (8) usw.
Begründung
Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nicht im Landesverband Mitglied werden, daher können sie den Aufnahmeantrag nur an die GRÜNE JUGEND Duisburg stellen (kein Mindestalter in der GRÜNEN JUGEND Duisburg).
Änderungsanträge
- Ä1 (Nikita Krupka, Abstimmung)